3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 11. Oktober 2023 beantragte der Privatkläger A._____, der Beschuldigte sei der versuchten sexuellen Nötigung sowie der sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig zu sprechen, gemäss Anklage zu bestrafen und seine Zivilforderung gutzuheissen. 3.2. Mit Berufungserklärung vom 11. Oktober 2023 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch auch vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind zum Nachteil von D._____.