2. Das Bezirksgericht Baden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 14. Juni 2023 von den Vorwürfen der versuchten sexuellen Nötigung sowie der sexuellen Handlungen mit einem Kind zum Nachteil von A._____ (Anklageziffer 2.1) frei und der sexuellen Handlungen mit einem Kind zum Nachteil von D._____ (Anklageziffer 2.2) schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 1'200.00 und verwies die Zivilklage auf den Zivilweg.