Der Beschuldigte wird vorliegend wegen mehrfachen Betrugs, mehrfachen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung und mehrfachen Pfändungsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten und somit mehr als zwei Jahren verurteilt (zur «Zweijahresregel» für die Annahme eines hohen öffentlichen Interesses an der Wegweisung vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1248/2023 vom 9. April 2024 E. 3.4 mit Hinweisen). Der Deliktsbetrag der neu begangenen Straftaten beläuft sich insgesamt auf mehr als Fr. 100'000.00.