Die Verfügung des Amts für Migration und Integration vom 29. Januar 2018 führt ab dem 14. Dezember 2000 weitere 22 Verurteilungen auf. Auch wenn es sich dabei mehrheitlich um Übertretungen aus dem Bereich der Strassenverkehrsgesetzgebung handelt, zeigen seine zahlreichen Verurteilungen eindrücklich auf, dass der Beschuldigte immer wieder gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstösst und sein Verhalten auch nach den Verurteilungen nicht geändert hat. Mithin kann unter diesen Umständen nicht auf eine besonders gelungene Integration in die Schweizer Werte- und Rechtsordnung geschlossen werden.