Negativ auf eine nachhaltige Integration wirken sich die Verurteilungen des Beschuldigten aus. Neben den vorliegend zu beurteilenden Delikten weist der aktuelle Strafregisterauszug des Beschuldigten zwei Verurteilungen auf. Am 19. März 2015 wurde er von der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau wegen mehrfachen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt, wobei der bedingte Vollzug später wegen Nichtbewährung widerrufen worden ist. Am 26. Oktober 2017 wurde er vom Gerichtspräsidium Lenzburg wegen Betrugs, Hausfriedensbruchs, Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen verurteilt.