5.3. Der Beschuldigte ist Staatsangehöriger der Türkei. Er hat mit dem mehrfachen Betrug im Bereich einer Sozialversicherung und dem mehrfachen unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung gleich mehrere Katalogstraftaten für eine obligatorische Landesverweisung begangen und ist somit unabhängig von der Höhe der Strafe für 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz zu verweisen (Art. 66a Abs. 1 lit. e StGB).