hatte jedoch erst am 27. November 2018 Strafanzeige gegen den Beschuldigten eingereicht. Dass das vorinstanzliche Urteil (im Dispositiv) erst am 9. März 2023 und damit rund drei Jahre nach Anklageerhebung ergangen ist, liegt in erster Linie am Umstand, dass am 9. September 2021 eine Zusatzanklage erhoben wurde und – nachdem die Vorinstanz am 21. Oktober 2021 eine erste Hauptverhandlung durchgeführt hatte – auf Antrag des Beschuldigten ein Gutachten über die intellektuellen Fähigkeiten des Beschuldigten und zur Frage der Schuldfähigkeit eingeholt worden ist. Das Gutachten wurde am 14. Juni 2022 eingereicht. Am 8. August 2022 wurde sodann eine Zusatzanklage erhoben.