Auch wenn die negativen Faktoren aufgrund der Vorstrafe überwiegen, rechtfertigt es sich knapp, die Täterkomponente neutral zu berücksichtigen. - 17 - 4.3.4. Der Beschuldigte rügt die lange Verfahrensdauer und macht eine Verletzung des Beschleunigungsgebots, die leicht strafmindernd zu veranschlagen sei, geltend (Plädoyer der Verteidigung S. 3). Das Bundesgericht hat die Grundsätze des Beschleunigungsgebots wiederholt dargelegt (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 7B_454/2023 vom 27. März 2024 E. 3.1.3; BGE 143 IV 373). Darauf kann verwiesen werden.