nicht zu bagatellisieren. In Relation zum weiten Strafrahmen des Betrugs von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Deliktssummen handelt es sich jedoch auch nicht um einen sehr hohen Schaden. Dementsprechend erscheint der monetäre Taterfolg als noch vergleichsweise leicht. Zu beachten ist jedoch auch, dass durch das vom Beschuldigten gezeigte Verhalten schliesslich das ganze Sozialversicherungssystem erschüttert wird; denn dieses basiert auf richtigen und ehrlichen Angaben der Bezüger von Arbeitslosengeldern. - 14 -