Die Einsatzstrafe ist für den Betrug mit dem höchsten Deliktsbetrag als – bei gleichem Strafrahmen wie die weiteren Betrugshandlungen und die Pfändungsbetrüge – qua Verschulden konkret schwerste Straftat festzusetzen. Es handelt sich um jenen Betrug, bei welchem die Arbeitslosenkasse B._____ dem Beschuldigten als Folge der arglistigen Täuschung für die Abrechnungsperiode Juni 2017 Fr. 3'830.00 ausbezahlt hat. Dazu ergibt sich Folgendes: