Mit Urteil des Gerichtspräsidiums Lenzburg vom 26. Oktober 2017 wurde er wegen Betrugs, Hausfriedensbruchs, Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen à Fr. 70.00 mit einem bedingt zu vollziehenden Anteil von 120 Tagessätzen, Probezeit 3 Jahre, und einem unbedingt zu vollziehenden Anteil von 120 Tagessätzen verurteilt. Der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 19. März 2015 für die Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 70.00, d.h. Fr. 7'000.00, gewährte bedingte Vollzug wurde widerrufen.