Der Beschuldigte ist im Strafregister mehrfach verzeichnet (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 19. März 2015 wegen mehrfachen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 70.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 1'400.00 verurteilt.