Ihm kann somit nicht gefolgt werden, wenn er ausführt, aufgrund seiner gravierenden Defizite in seiner geistigen Entwicklung und kognitiven Beeinträchtigungen die Fragen nicht richtig verstanden und damit den subjektiven Tatbestand nicht erfüllt zu haben (siehe dazu auch das Gutachten von Dr. med. H._____). Er selbst hat anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 21. August 2019 denn auch eingeräumt, dass er einen Fehler gemacht habe. Das den Gläubigern entzogene Geld habe er gebraucht, um Schulden zu bezahlen (UA act.