So hat er anlässlich der Berufungsverhandlung ausgesagt, die theoretische Prüfung zur Erlangung des Führerausweises, bei welcher auf einem Formular die richtigen Antworten haben angekreuzt werden müssen, erfolgreich bestanden zu haben. Sodann war er auch in der Lage, selbstständig einen IV-Antrag zu stellen (GA act. 50, UA act. 146). Diese Feststellungen stehen im Einklang mit dem von Dr. med. H._____ erstatteten Gutachten vom 14. Juni 2022 (GA act. 112 ff., insbesondere 145 ff.), wonach beim Beschuldigten zwar eine kognitive Beeinträchtigung im Sinne einer rezeptiven Sprachstörung vorliege, dass er jedoch trotzdem aufgrund seiner intellektuellen Fähigkeiten in der Lage sei, offizielle