Wie bereits ausgeführt, sind die vom Beschuldigten eigenhändig ausgefüllten Formulare einfach geschrieben und leicht verständlich. Der Beschuldigte hat denn auch nicht etwa bei allen Fragen «Nein» angekreuzt, sondern jeweils mehrere Fragen mit «Ja» beantwortet, was darauf hinweist, dass er die Fragen gelesen und verstanden hat. Im Formular für den Monat November 2016 hat er sogar ausgeführt, dass er vom 31. Oktober 2016 bis 9. November 2016 krank gewesen sei und dies am 7. November 2016 dem RAV gemeldet habe (UA act.