Auf diesen Formularen wurde in leicht verständlicher Sprache u.a. darauf hingewiesen, dass die Fragen nur den jeweiligen Monat betreffen, unbedingt jede Arbeit während der Bezugsdauer zu melden sei, ein Versicherungsbetrug sich nicht lohnen und unwahre oder unvollständige Angaben zu einem Leistungsentzug und zu einer Strafanzeige führen können. Die Frage 1, ob er bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet habe, hat der Beschuldigte stets verneint. Die Frage 10, ob er weiterhin arbeitslos sei, hat er stets bejaht. Tatsächlich hat der Beschuldigte in dieser jedoch für die C._____ AG, die I._____ AG, die D._____ AG, die E._____ AG und die F._____ AG gearbeitet.