1. Der Beschuldigte hat mit Berufung im Hauptstandpunkt die vorinstanzliche Verurteilung wegen mehrfachen Betrugs, mehrfachen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung sowie mehrfachen Pfändungsbetrugs und damit einhergehend die Strafzumessung, die Landesverweisung und die Kostenverlegung angefochten.