5. Der Beschuldigte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 4'000.00 sowie den Auslagen von CHF 14'697.60 (inkl. Kosten des Gutachtens der PDAG von CHF 14'494.70), insgesamt CHF 18'697.60, zu bezahlen. 6. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 2'750.00 zu bezahlen. 7. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, der amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten lic. iur. Andrea-Ursina Bieri die richterlich auf CHF 16'018.00 (inkl. MWSt von CHF 1'145.20) festgesetzte Entschädigung auszurichten. -3-