1. Der Beschuldigte ist schuldig - des mehrfachen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB für die Zeit vom 01.09.2016 bis 27.11.2018 - des mehrfachen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe gemäss Art. 148a StGB für die Zeit ab dem 28.11.2018 - des mehrfachen betrügerische und Pfändungsbetrugs gemäss Art. 163 Ziff. 1 StGB 2. Der Beschuldigte wird hierfür in Anwendung der genannten Gesetzesbestimmungen sowie Art. 47 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB und Art. 40 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten verurteilt.