Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 12. März 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gegen den Beschuldigten Anklage wegen mehrfachen Betrugs und mehrfachen betrügerischen Pfändungsbetrugs (GA act. 1 ff.). Am 9. September 2021 erhob sie Zusatzanklage wegen derselben Delikte zu anderen Zeitpunkten (Dossier Zusatzanklage vom 9. September 2021 act. 193). Weiter erhob sie am 8. August 2022 eine zweite Zusatzanklage wegen mehrfachen Betrugs (Dossier Zusatzanklage 2 vom 8. August 2022 act. 265). 2. Das Bezirksgericht Lenzburg fällte am 9. März 2023 folgendes Urteil: