4.3. Die erstinstanzliche Gerichtskasse wird angewiesen, der C._____ AG die Hälfte der im erstinstanzlichen Verfahren richterlich genehmigten Anwaltskosten in der Höhe von Fr. 4'046.40 (inkl. 7.7% MwSt. von Fr. 289.30), also Fr. 2'023.20, auszurichten. - 22 - Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)