Nachfrist ansetzte (UA act. 115) – der gerichtlichen Anordnung nachzukommen. Sie hat dabei über ein erhebliches Mass an Entscheidungsfreiheit verfügt. Hinsichtlich der Beweggründe der Beschuldigten ist davon auszugehen, dass sie sich von rein egoistischen und finanziell geprägten Beweggründen hat leiten lassen, da sie den Restaurantbetrieb in der zu räumenden Geschäftsliegenschaft möglichst lange aufrechterhalten wollte. Die Täterkomponente wirkt sich neutral aus, nachdem sie auch den Vorwurf des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen bestreitet, und ihr auch diesbezüglich weder Reue noch Einsicht attestiert werden kann.