5.6. 5.6.1. Die Vorinstanz hat die Beschuldigte sodann für den Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB zu einer Busse von Fr. 3'100.00, ersatzweise 45 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Der Beschuldigten wurde mit Handelsgerichtsentscheid vom 3. April 2020 eine 14-tägige Frist ab Eintritt dessen Rechtskraft gewährt, die Liegenschaft an der R-Strasse in Q._____ zu räumen und in gereinigtem Zustand der Vermieterin zurückzugeben. Die Beschuldigte weigerte sich jedoch konsequent – auch nachdem die Vermieterin ihr eine freiwillige - 19 -