Vom monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 2'663.00 sind pauschal 20% für Steuern, Krankenkassenbeiträge sowie die notwendigen Berufsauslagen in Abzug zu bringen. Weiter ist eine Reduktion um 10% aufgrund der hohen Anzahl Tagessätze angezeigt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_313/2013 vom 3. Mai 2013 E. 2.1.). Daraus resultiert gerundet ein Tagessatz von Fr. 60.00. 5.5.6. Die Vorinstanz hat die Geldstrafe bedingt ausgesprochen und die Probezeit auf das gesetzliche Minimum von zwei Jahren festgelegt, worauf aufgrund des Verschlechterungsverbots nicht zurückzukommen ist.