Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und der davon erfassten Erscheinungsformen falscher Anschuldigungen von einem gerade noch leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Geldstrafe von 90 Tagessätzen auszugehen. 5.5.2. Diese Einsatzstrafe ist nunmehr in Anwendung des Asperationsprinzips für die weiteren falschen Anschuldigungen hinsichtlich der Anzeige vom 4. Mai 2020 angemessen zu erhöhen: