Die Strafanzeigen der Beschuldigten richteten sich gegen Personen, welche an der zwangsweisen Räumung der gemieteten Geschäftsräumlichkeiten in Q._____ beteiligt waren. Wie bereits erwähnt (siehe oben, E. 3.4.5) wusste die (stets anwaltlich vertretene) Beschuldigte um die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des Handelsgerichtsentscheides vom 3. April 2020 und damit einhergehend, dass die Vermieterin, die C._____ - 14 -