Zusammenfassend machte sie geltend, dass sich alle diese Personen strafbar verhalten hätten, indem sie in unterschiedlichen Funktionen am 24.04.2020 die mit Entscheid vom 03.04.2020 verfügte Mietausweisung der D._____ AG aus ihrer Geschäftslokalität an der R-Strasse in Q._____ vollzogen. Am 15.06.2020 - 11 -