__ AG (beauftragte Mitarbeiter als Hilfspersonen der Vermieterin) bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Sachentziehung, Hausfriedensbruchs, Daten- und Sachbeschädigung, Nötigung, Widerhandlung gegen die Bestimmungen zum Schutz der Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen, Erpressung, Verstosses gegen das Versammlungsverbot, Diebstahls und aller weiteren in Betracht kommenden Delikte ein. Zusammenfassend machte sie geltend, dass sich alle diese Personen strafbar verhalten hätten, indem sie in unterschiedlichen Funktionen am 24.04.2020 die mit Entscheid vom 03.04.2020 verfügte Mietausweisung der D.___