__ AG, bzw. die Beschuldigte als zuständiges Organ derselben wurde zudem im Ausweisungsverfahren anwaltlich vertreten. Von einem patentierten und fachkundigen Anwalt ist zu erwarten, dass er um die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Handelsgerichtsentscheids vom 3. April 2020 wusste; dass dem so war, ergeht auch daraus, dass dieser das Bundesgericht um Erteilung der aufschiebenden Wirkung mit dem Hinweis: "Diese Frist läuft am 20. April 2020 ab, da der Entscheid mit dessen Ausfällung rechtskräftig wird." - 10 -