Anklageerhebung: 25. Juni 2021; Berufungserklärung: 23. Januar 2023) ohne Verzögerung zum Abschluss zu bringen. 3. 3.1. Die Vorinstanz hat die Beschuldigte des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB schuldig gesprochen. Die Beschuldigte beantragt einen Freispruch. 3.2. Die Anklage wirft der Beschuldigten gestützt auf folgenden Sachverhalt Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB) vor: Begangen: Ort: […] (Räumlichkeiten D._____ AG) -7- Zeit: Dienstag. 21.04.2020 (Entscheid vom 03.04.2020)