2. 2.1. Anlässlich der Berufungsverhandlung stellte die Beschuldigte einerseits den Antrag, das Verfahren aufgrund eines wesentlichen Mangels an die Vorinstanz zurückzuweisen und sämtliche Akten betreffend die C._____ AG aus den Akten zu weisen. Andererseits seien sämtliche Verfahren gegen die Beschuldigte zu vereinigen («Plädoyernotizen Vorbemerkungen»).