5.2. Mit Beschluss vom 3. Juni 2024 beschloss das Obergericht, dass der C._____ AG im vorliegenden Verfahren keine Parteistellung zukommt. 6. Die Berufungsverhandlung mit Befragung der Beschuldigten fand am 20. November 2024 zusammen mit dem Berufungsverfahren i.S. B._____ (SST.2023.21) statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Aufgrund der Berufungsanträge der Beschuldigten ist das vorinstanzliche Urteil umfassend angefochten und zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO). -5-