1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sprach die Beschuldigte mit Strafbefehl vom 28. Mai 2021 des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB sowie der mehrfachen falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 StGB schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 70.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 3’100.00, ersatzweise 45 Tage Freiheitsstrafe. Zudem verpflichtete sie die Beschuldigte zur Bezahlung einer Entschädigung an die Privatklägerschaft in der Höhe von Fr. 1'437.60.