einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 100.00, d.h., Fr. 15'000.00, Probezeit 4 Jahre, und zu einer Übertretungs- und Verbindungsbusse von Fr. 3'650.00 (Übertretungsbusse Fr. 1'150.00; Verbindungsbusse Fr. 2'500.00), ersatzweise 37 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 4. Es wird von einer nicht obligatorischen Landesverweisung gemäss Art. 66abis StGB abgesehen. - 31 - 5. [in Rechtskraft erwachsen] Das beschlagnahmte iPhone Xs (IMEI […]) inkl. SIM-Karte (Tel. […]) wird dem Beschuldigten zurückgegeben.