zumindest teilweise in der Schweiz verbracht. Er hat in der Schweiz die Oberstufe absolviert und eine Lehre als Sanitärinstallateur abgeschlossen (VA act. 554). Seither hat er immer gearbeitet und war nicht von finanziellen staatlichen Hilfeleistungen abhängig. Seine Deutschkenntnisse sind sehr gut, er lebt mit seiner gesamten Familie in der Schweiz und hat hier eine Freundin. Der Beschuldigte erscheint beruflich und sozial in der Schweiz integriert. Obschon er noch Verwandte in Italien hat, ist sein Lebensmittelpunkt nach nun über zehnjährigem Aufenthalt in der Schweiz. Die privaten Interessen des Beschuldigten am Verbleib in der Schweiz sind als entsprechend hoch einzustufen.