Anders als im Ordnungsbussenverfahren erfolgt im ordentlichen Verfahren bei mehrfacher Tatbegehung jedoch keine Addition, sondern nur eine angemessen Asperation. Vorliegend rechtfertigt sich für den mehrfachen Konsum von Cannabis insgesamt eine Erhöhung der Busse um Fr. 400.00 auf Fr. 1'150.00. 4.9. Die Verbindungsbusse von Fr. 2'500.00 und die für die Übertretungen ausgesprochene Busse von Fr. 1'150.00 sind zu addieren.