Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der beiden Vorfälle mit unnötigem Verursachen von Lärm und Rauch insofern ein Zusammenhang besteht, als es um praktisch identische Vorfälle gegangen ist, wenn auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Hingegen besteht kein enger Zusammenhang zum Führen eines Fahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand. Angemessen erscheint eine Erhöhung um insgesamt Fr. 250.00 auf Fr. 750.00. 4.8.4. Hinsichtlich der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum von Cannabis) ergibt sich Folgendes: