In den Sekunden, in denen die Fahrbahn gefilmt wird, sind bis auf den Mitfahrer auf der Überholspur keine weiteren Verkehrsteilnehmer erkennbar und die Fahrt ereignete sich auf einer geraden Strecke. Der blosse Umstand, dass es sich – zumindest zu Beginn – um ein paralleles Beschleunigen gehandelt hat, wirkt sich neutral aus (siehe dazu die Erwägungen zum angeklagten Vorfall vom 26. August 2021).