Nebst der krassen Geschwindigkeitsüberschreitung lassen sich vorliegend gestützt auf die Videoaufnahme keine zusätzlichen risikoerhöhenden Umstände erstellen. Die Beschleunigung hat nachts auf der Autobahn und ohne Spurwechsel stattgefunden. Der Winkel der Videoaufnahme schwankt zwischen dem Beschuldigten und der Fahrbahn. In den Sekunden, in denen die Fahrbahn gefilmt wird, sind bis auf den Mitfahrer auf der Überholspur keine weiteren Verkehrsteilnehmer erkennbar und die Fahrt ereignete sich auf einer geraden Strecke.