Bezüglich der Sachverhalte, die sich nach dem 22. Juni 2020 zugetragen haben, ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte hat im Rahmen der vorinstanzlichen Hauptverhandlung auf Nachfrage der Vorinstanz hin bejaht, dass er zwischen 15. November 2019 und 2. Mai 2021 mehrfach gekifft habe. Das sei während seiner Ferien gewesen. Er habe so zweimal im Monat geraucht und er sei Mitraucher gewesen (VA act. 551). Die Aussage des Beschuldigten steht im Übrigen auch im Einklang mit den Bilddateien, die auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten gefunden wurden. Das eine Bild zeigt, wie eine Person einen Joint in der Hand hält. Gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten ist davon auszugehen, dass es sich