Der Beschuldigte hat sein Fahrzeug BMW 335i Coupé, Kennzeichen […], zu zwei verschiedenen Gelegenheiten in niedrigem Gang beschleunigt, wobei er zugleich bremste, so dass die Hinterreifen durchdrehten, laut quietschten und sich dadurch Rauch entwickelte. Der Beschuldigte hätte diese Rauch- und Lärmemissionen als Fahrzeuglenker ohne Weiteres vermeiden können. Aus den Umständen und der Aussage des Beschuldigten, er hätte das zum Feiern gemacht, weil Italien gewonnen habe, ist von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen.