Der Beschuldigte bejaht vor Vorinstanz, dass er der Fahrer auf dem Video sei und sein Beifahrer das Video mit dem Handy gemacht habe (VA act. 550). Mittels des von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachtens des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (UA act. 135 ff.) wurde das vorgenannte Handyvideo im Hinblick auf die Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeit ausgewertet. Gemäss dem Gutachten befindet sich die in der Videoaufnahme befahrene Strecke auf der Autobahn A1 in Fahrtrichtung Zürich auf Höhe des Gemeindegebiets von Neuendorf (SO). Dies wird vom Beschuldigten im Berufungsverfahren auch nicht bestritten.