der allfälligen Unverwertbarkeit der Videoaufnahme zu gewichten (Urteil des Bundesgerichts 6B_821/2021 vom 6. September 2023 E. 1.5.3 und 1.5.4.2, nicht publ. in BGE 149 IV 369). 3.4. 3.4.1. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe sich am 5. Juli 2021 um ca. 00:20 Uhr auf der Autobahn auf Höhe des Gemeindegebiets Neudorf SO in Fahrtrichtung Zürich mit einem anderen unbekannten Lenker einen Geschwindigkeitswettstreit geliefert. Im Verlauf des rund 30 Sekunden dauernden Wettstreites habe der Beschuldigte eine Geschwindigkeit von mindestens 208 km/h erreicht.