Gemäss Polizeirapport vom 13. Dezember 2021 (UA act. 287) werden die Sicht- und Witterungsverhältnisse als «schön, eingeschränkt wegen Dunkelheit» bezeichnet und der Strassenzustand als «trocken», die Verkehrsdichte als «schwach». Dies ist auch im polizeilichen Nachfahrvideo erkennbar. Ausser dem auf der Normalspur fahrenden Fahrzeug befanden sich im relevanten Abschnitt nebst dem Beschuldigten und dem Mitbeschuldigten keine weiteren Verkehrsteilnehmer.