2.3.3. Auf dem Nachfahrvideo der Polizei ist ersichtlich, dass der Beschuldigte auf der Überholspur und der Mitbeschuldigte B._____ auf dem Normalfahrstreifen fährt. Beide passen ihr Tempo an, sodass sie parallel nebeneinander fahren. Danach beschleunigen der Beschuldigte und der Mitbeschuldigte B._____ über einen Zeitraum von weniger als 20 Sekunden auf eine gemäss dem METAS-Gutachten festgestellte Höchstgeschwindigkeit von 175.6 km/h, wobei sie weiterhin parallel nebeneinander fahren. Des Weiteren ist auf dem Video ersichtlich, dass der Mitbeschuldigte B.___