296) und das Gutachten des Eidgenössischen Instituts für Metrologie «METAS» vom 5. August 2022 (UA act. 135 ff.) davon aus, dass der Beschuldigte und der Mitbeschuldigte B._____ am 26. August 2021 kurz vor 22.00 Uhr auf der Autobahn A1 auf Höhe des Gemeindegebiets Suhr in Richtung Zürich ihre Autos zunächst auf die gleiche Höhe brachten und nachdem sie parallel nebeneinander auf der Autobahn fuhren, gleichzeitig auf die massiv übersetzte Geschwindigkeit von 175.6 km/h beschleunigten. Das sei als Wettstreit, bei dem die Leistungsfähigkeit der beiden Autos gegeneinander ausgespielt werden sollte und folglich als Rennen i.S.v. Art. 90 Abs. 3 SVG zu werten.