2.3. 2.3.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Sie ging im Wesentlichen gestützt auf das polizeiliche Nachfahrvideo (Untersuchungsakten [UA] act. 296) und das Gutachten des Eidgenössischen Instituts für Metrologie «METAS» vom 5. August 2022 (UA act.