404 Abs. 2 StPO). Dies rechtfertigt sich auch deshalb, weil der Schuldspruch wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 3 SVG betreffend denselben Sachverhalt im Parallelverfahren des Beschuldigten B._____ zu überprüfen ist und beide Berufungsverfahren gemeinsam beurteilt werden (Art. 29 Abs. 1 StPO). 2.2. 2.2.1. Gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG macht sich strafbar, wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt. -7-