Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen. Der Beschuldigte sei für drei Jahre des Landes zu verweisen. 4. Am 13. November 2023 reichte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. 5. Der Beschuldigte verzichtete mit Schreiben vom 24. November 2024 auf eine vorgängige Berufungsantwort. -6- 6. Die Berufungsverhandlung fand am 10. Juni 2023 zusammen mit dem Berufungsverfahren i.S. B._____ (SST.2023.260) statt. Der Beschuldigte beantragte die Abweisung der Berufung der Staatsanwaltschaft. Das Obergericht zieht in Erwägung: