3. Mit Berufungserklärung vom 5. Oktober 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau, die erfolgten Freisprüche seien aufzuheben und der Beschuldigte sei der mehrfachen qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln, des mehrfachen Verursachens von unnötigem Lärm und Rauch, des mehrfachen unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln bezüglich der Sachverhalte, die sich nach dem 22. Juni 2020 zugetragen haben, sowie des Führens eines Fahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand schuldig zu sprechen und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 24 Monate bedingt, Probezeit 4 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 1'200.00, ersatzweise 12